Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Regulus Security UG (haftungsbeschränkt) – Stand: 2026

1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Sicherheitsdienstleistungen der Regulus Security UG (haftungsbeschränkt), Sebastian-Bach-Str. 47, 04109 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer“). Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2Vertragsabschluss & Angebote

Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform (E-Mail) genügt, sofern nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.

3Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Sicherheitsdienstleistungen ausschließlich gemäß dem individuell vereinbarten Leistungsprofil. Tätigkeiten, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z. B. vollständige Verhinderung von Diebstahl, Vandalismus oder unbefugtem Zutritt). Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

4Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Alle sicherheitsrelevanten Informationen (Gefahrenquellen, Besonderheiten des Objekts, laufende Versicherungen) vollständig und rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
  • Das Einsatzpersonal über objektspezifische Regeln, Flüchtungswege und Notfallpläne zu unterrichten.
  • Dem Einsatzpersonal angemessene Aufenthaltsräume sowie Zugang zu sanitären Einrichtungen bereitzustellen.
  • Dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sicherheitsrelevante Umstände ändern.

Unterlässt der Auftraggeber diese Pflichten, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Schäden.

5Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen professionell, gewissenhaft und unter Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §34a GewO, BewachV, DGUV-Vorschriften). Das eingesetzte Personal verfügt über die nach §34a GewO erforderliche Sachkundeprüfung bzw. Unterrichtung. Der Auftragnehmer wählt das Personal nach fachlicher Eignung aus; ein Weisungsrecht des Auftraggebers gegenüber dem Einsatzpersonal besteht nicht.

6Vergütung & Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß §288 BGB berechnet; die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7Einsatzpersonal & Abwerbeverbot

Die Auswahl, Einteilung und Weisung des Personals obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeitender besteht nicht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden des Auftragnehmers abzuwerben oder unmittelbar zu beschäftigen. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Brutto-Monatsgehältern des abgeworbenen Mitarbeitenden fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

8Haftung & Haftungsbegrenzung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Höhe der Haftung ist begrenzt auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung je Schadensfall, maximal jedoch auf den Netto-Auftragswert der letzten 12 Monate.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungsansprüchen.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 24 Monate nach dem schädigenden Ereignis, soweit gesetzlich zulässig.

9Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung im gesetzlich erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für seine Objekte, Einrichtungen und Wertgegenstände eigene Versicherungen (insbesondere Einbruch/Diebstahl, Feuer, Elektronik) abzuschließen. Ansprüche gegen den Auftragnehmer bestehen nur, soweit der Schaden nicht durch die Versicherungen des Auftraggebers gedeckt ist (Subsidiarität).

10Vertragsdauer & Kündigung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Fehlt eine Regelung, gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen
  • Insolvenzantrag über das Vermögen einer Partei
  • Schwerwiegende Vertragspflichtverstöße trotz Abmahnung
  • Gefährdung des Einsatzpersonals durch den Auftraggeber

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum regulären Vertragsende verbleibenden Leistungen abzüglich ersparter Aufwendungen.

11Einsatzberichte & Leistungsnachweise

Digitale Einsatzberichte, Kontrollprotokolle und GPS-Nachweise gelten als verbindliche Leistungsnachweise. Einwände gegen Berichte müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich erhoben werden; anderenfalls gelten die Berichte als genehmigt. Die Leistungsnachweise bilden die Grundlage für die Abrechnung.

12Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der DSGVO, dem BDSG sowie der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Besucherregistrierung, Kennzeichenerfassung), wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

13Geheimhaltung & Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Sicherheitskonzepte, Objektdaten, Einsatzpläne, Personalinformationen) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch über das Vertragsende hinaus unbefristet fort. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung zulässig.

14Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt (insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Krieg, Terroranschläge, Stromausfälle) ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistung unmöglich oder unzumutbar ist. Eine Haftung für Leistungsausfälle oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt und das voraussichtliche Ende der Störung informieren.

15Freistellung

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Pflichten des Auftraggebers (insbesondere fehlende oder fehlerhafte Informationen, unzureichende Versicherung, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten) resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

16Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

17Gerichtsstand & Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Leipzig (Sitz des Auftragnehmers).

18Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorlaufzeit (mindestens 4 Wochen) in Textform zu ändern. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist und die Folgen des Schweigens hinweisen.